Sie können bis zu 35 % Ihres Einkommens zurückfordern - Prüfen Sie jetzt Ihre Berechtigung für die Rückerstattung 2025
Jeder in der Schweiz ausgezahlte Dividend oder Obligationenzins unterliegt einer Quellensteuer in Höhe von 35 %. Doch diese Abgabe muss nicht endgültig verloren sein: Anspruchsberechtigte können sich die einbehaltene Summe zurückerstatten lassen. Im Folgenden finden Sie einen klaren Leitfaden, basierend auf den gesetzlichen Vorschriften, und erfahren, wie unsere zertifizierten Treuhänder Sie bei der Abwicklung unterstützen können – ohne leere Versprechen oder Abkürzungen.
Wichtige Punkte auf einen Blick
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Parameter |
Gesetzliche Regelung |
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Steuersatz |
35 % auf Kapitalerträge und Lotteriegewinne |
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Maximal rückforderbarer Betrag |
Nie mehr als die tatsächlich einbehaltene Steuer (max. 35 % des Bruttobetrags oder reduzierter DBA-Satz) |
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Antragsfrist |
3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung fällig wurde |
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Formulare und Kanäle |
Schweiz: Formular 25/21 via ESTV ePortal oder Snapform; Ausland: länderspezifische QDF-Formulare |
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Verzinsung der Rückerstattung |
Keine Zinsen auf Rückerstattungen (Art. 70c Abs. 2 VStG) |
Wer kann einen Antrag stellen?

In der Schweiz ansässige Personen und Unternehmen
- Kapitalerträge und Vermögen müssen in der Steuererklärung korrekt deklariert sein.
- Private erhalten die Rückerstattung meist durch Verrechnung mit den Kantons- und Gemeindesteuern; juristische Personen direkt von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Im Ausland ansässige Steuerpflichtige
- Rückerstattung bis zum im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbarten Satz – meist verbleibt eine Quellensteuer von 15 %.
- Erforderlich: Wohnsitzbescheinigung der zuständigen Steuerbehörde und ESTV-Formular des betreffenden Landes.
Beispielrechnung für den „Maximalbetrag“
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Bruttodividende |
Einbehaltene Quellensteuer (35 %) |
Rückerstattung für Schweizer Steuerpflichtige |
Rückerstattung nach DBA (15 %) |
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CHF 10 000 |
CHF 3 500 |
CHF 3 500 (100 %) |
CHF 2 000 (Reststeuer CHF 1 500) |
Ein höherer Rückerstattungsbetrag als die einbehaltene Steuer ist gesetzlich ausgeschlossen.
So funktioniert die Steuererstattung – Ihr Anspruch auf Rückzahlung
Nach Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die Unterlagen zur abschließenden Prüfung und Unterschrift.
NEU: Digitale Übermittlung Ihrer Dokumente
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Scannen oder fotografieren Sie die erforderlichen Unterlagen und senden Sie sie uns per E-Mail.
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Alternativ können Sie die Unterlagen postalisch an unsere Adresse schicken:
Bearbeitungszeit und Lieferung
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Innerhalb von 15 bis 20 Arbeitstagen senden wir Ihnen die ausgefüllte Steuererklärung als PDF per E-Mail zu.
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Auf Wunsch drucken wir die Dokumente aus und schicken sie Ihnen per Post.
Persönliche Beratung möglich
Falls gewünscht, kann das Ausfüllen der Steuerunterlagen auch in einem persönlichen Termin erfolgen. Wir beraten Sie individuell und stellen sicher, dass alle steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.
Wichtige Hinweise
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Nicht anwendbar für internationale oder interkantonale Steuererklärungen.
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Ausschließlich für Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz (nicht für Selbstständige).
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Keine pauschale Steuerabrechnung oder Rückerstattung der Quellensteuer auf ausländische Wertpapiere.
Checkliste für eine problemlose Rückerstattung
✔ Bewahren Sie die Originalsteuerbelege Ihrer Bank sorgfältig auf.
✔ Füllen Sie das Formular
vollständig aus (ePortal oder Snapform).
✔ Geben Sie eine IBAN ohne QR-Präfix an (QR-IBANs werden von
der ESTV nicht akzeptiert).
✔ Reichen Sie den Antrag innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Jahren
ein.
✔ Für Anträge aus dem Ausland: Wohnsitzbescheinigung beilegen.
Lassen Sie Ihre Rückerstattung prüfen – geben Sie Ihr Alter an
Viele Schweizer sind sich dieses Steuererstattungsanspruchs nicht bewusst

Die Steuererstattung spielt eine wichtige Rolle für die finanzielle Gesundheit vieler Haushalte in der Schweiz. Angesichts der Komplexität des Steuersystems, die sich von Kanton zu Kanton unterscheidet, ist es entscheidend, alle Möglichkeiten zur Rückforderung auszuschöpfen.
Wie wir helfen – Fachwissen ohne leere Versprechen
Wir prüfen Ihre Situation sorgfältig und begleiten Sie Schritt für Schritt – effizient, rechtssicher und ohne übertriebene Versprechungen.




